Rechtsprechung
   BVerwG, 13.03.1986 - 8 B 151.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4965
BVerwG, 13.03.1986 - 8 B 151.85 (https://dejure.org/1986,4965)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1986 - 8 B 151.85 (https://dejure.org/1986,4965)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1986 - 8 B 151.85 (https://dejure.org/1986,4965)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,4965) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gebührenbedarfsrechnung für eine Abfallbeseitigungsgebühr - Beseitigung des Abfalls mehrerer selbstständiger Abfallbeseitigungsanlagen durch den Kreis - Äquivalenzprinzip - Abfallbeseitigung von den kreisangehörigen Gemeinden - Einheitliche Benutzungsgebühr je Tonne ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 8 B 151.85
    Auf eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann sich nicht berufen, wer die prozessualen Möglichkeiten zur Verwirklichung dieses Grundrechts nicht wahrgenommen hat, obwohl er dazu imstande war (vgl. Urteil vom 31. August 1964 - BVerwG VIII C 350.63 - BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63] und Beschluß vom 13. Oktober 1976 - BVerwG VI B 77.75 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 5 S. 2 ).

    Eine solche Verletzung könnte deshalb, selbst wenn sie vorgelegen hätte, jetzt nicht mehr gerügt werden (§§ 173 VwGO, 295 Abs. 1 ZPO; Urteil vom 31. August 1964 a.a.O. S. 237 f.).

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 8 B 151.85
    Es ist nur bei einer gröblichen Störung des Ausgleichsverhältnisses zwischen dem Wert der Leistung für den Empfänger und der Gebühr verletzt (Urteil vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 48.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45 S. 11 ).
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 8 B 151.85
    Das Äquivalenzprinzip besagt dagegen, daß öffentliche Abgaben nicht in einem Mißverhältnis zu der von der öffentlichen Gewalt gebotenen Leistung stehen dürfen (Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 179.65 - BVerwGE 26, 305 [BVerwG 14.04.1967 - IV C 179/65]).
  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 8 B 151.85
    Die Revision kann auch nicht wegen Abweichung von den dafür in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 1955 - BVerwG I C 5.55 - (BVerwGE 2, 246 [BVerwG 13.10.1955 - I C 5/55]) oder vom 24. März 1961 - BVerwG VII C 109.60 - (BVerwGE 12, 162 [BVerwG 24.03.1961 - VII C 109/60]) zugelassen werden.
  • BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78

    Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 8 B 151.85
    Die Rüge, daß der Sachverhalt nicht von Amts wegen erschöpfend geklärt sei, kann indessen nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, welche die Partei selbst zumutbarerweise stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116).
  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 8 B 151.85
    Denn erstens sind die angeblich divergierenden Entscheidungen zu verschiedenen Vorschriften ergangen, was die Zulassung der Revision selbst bei (möglicher) Inhaltsgleichheit dieser Vorschriften ausschließt (vgl. Beschluß vom 9. November 1972 - BVerwG II CB 30.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96 S. 41 ), und zweitens betrifft die angeblich abweichende Entscheidung des Berufungsgerichts eine Vorschrift des nichtrevisiblen Landesrechts, was ebenfalls die Zulassung der Revision ausschließt, weil mit der Revision die Verletzung einer landesrechtlichen, das Kostendeckungsprinzip betreffenden Vorschrift nicht gerügt, im Revisionsverfahren mithin eine etwaige Divergenz nicht beseitigt werden könnte (vgl. Beschluß vom 16. Februar 1976 - BVerwG VII B 18.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 143 S. 23 ).
  • BVerwG, 22.01.1986 - 8 B 123.84

    Kommunalabgaben - Anschlußbeitrag - Entwässerungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 8 B 151.85
    Das Äquivalenzprinzip betrifft damit das Verhältnis von Leistung (Lieferung) und Gegenleistung (Abgabe) und gerade nicht die bei einem Träger öffentlicher Verwaltung angefallenen Kosten (vgl. Beschluß vom 22. Januar 1986 - BVerwG 8 B 123.84 -).
  • BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74

    Gewährung von Weihnachtsbeihilfen - Leistungen der Kriegsopferfürsorge

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 8 B 151.85
    Ein Fall der notwendigen Beiladung (vgl. zu deren Voraussetzungen z.B. Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG V C 73.74 - BVerwGE 51, 268 [BVerwG 04.11.1976 - V c 73/74]) lag nicht vor.
  • BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 6.69

    Maßgeblichkeit einer grundlegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 8 B 151.85
    Ihr Unterbleiben vermag einen Verfahrensmangel nicht zu begründen (Urteil vom 9. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 6.69 - BVerwGE 39, 135 [BVerwG 09.12.1971 - VIII C 6/69]).
  • BVerwG, 16.02.1976 - 7 B 18.76

    Anforderungen an die Darlegung der Divergenzrüge als Revisionszulassungsgrund -

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 8 B 151.85
    Denn erstens sind die angeblich divergierenden Entscheidungen zu verschiedenen Vorschriften ergangen, was die Zulassung der Revision selbst bei (möglicher) Inhaltsgleichheit dieser Vorschriften ausschließt (vgl. Beschluß vom 9. November 1972 - BVerwG II CB 30.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96 S. 41 ), und zweitens betrifft die angeblich abweichende Entscheidung des Berufungsgerichts eine Vorschrift des nichtrevisiblen Landesrechts, was ebenfalls die Zulassung der Revision ausschließt, weil mit der Revision die Verletzung einer landesrechtlichen, das Kostendeckungsprinzip betreffenden Vorschrift nicht gerügt, im Revisionsverfahren mithin eine etwaige Divergenz nicht beseitigt werden könnte (vgl. Beschluß vom 16. Februar 1976 - BVerwG VII B 18.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 143 S. 23 ).
  • BVerwG, 13.10.1976 - 6 B 77.75

    Erstattung der Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung auf Antrag -

  • BVerwG, 13.10.1955 - I C 5.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.09.1977 - 7 B 15.76

    Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip durch die Auslegung einer nichtrevisiblen

  • BVerwG, 30.08.1972 - VII B 43.71

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.06.1976 - 7 B 70.76

    Vereinbarung der Erhebung von Entwässerungsgebühren für die Benutzung einer im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2002 - 9 A 3834/02

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Zulassung der Berufung im

    Der hierzu erhobene Einwand, das Verwaltungsgericht habe das Urteil des Senats vom 20. September 1991 (9 A 570/90) und den ihm zugrundeliegenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 1986 (8 B 151.85) nicht beachtet, wonach die Gemeinde bereits dann zu einer Prüfung und Kürzung des Entgelts eines Fremdleisters verpflichtet sei, wenn die erbrachte Leistung und das berechnete Entgelt in einem offensichtlichen Missverhältnis zueinander stünden, greift nicht durch.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht